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Dr. Dennis-Kenji Kipker, unter anderem wissenschaftlicher Geschäftsführer des Instituts für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) der Universität Bremen, gibt vorsichtig Entwarnung.

In einem Aufsatz für die Fachzeitschrift Datenschutz und Datensicherheit berichtet er: Das bedeutet konkret, dass bestehende VPN-Verbindungen wie bisher auch grundsätzlich aufrechtzuerhalten sind. Von einer möglichen Unterbrechung sollen lediglich solche Anbieter bzw. Verbindungen betroffen sein, die rechtswidrig sind – was aber auch schon nach "altem" Recht der Fall gewesen sein kann und nicht mit einer flächendeckenden und anlasslosen VPN-Abschaltung zu tun hat.

Daraus wiederum lässt sich folgern, dass solche VPN-Tunnel, die bisher auch schon ohne grundsätzliche Konflikte bestanden, mit großer Wahrscheinlichkeit selbst unter dem Regelungsregime des chinesischen Cyber-Sicherheitsgesetzes ebenso weiterhin ohne zu erwartende Konflikte betrieben werden können.

Sein Fazit: Festzustellen bleibt, dass sich deutsche und EU-Unternehmen zumindest beim Thema "VPN und China" etwas entspannen können.