Als Reaktion auf die verschärfte Bedrohungslage in Europa hat die EU mit der Verordnung über „Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union“ (kurz: NIS2) die bisher umfassendste Gesetzgebung entwickelt. Sie ist eine umfangreiche Aktualisierung der ursprünglichen NIS-Verordnung.
Am 16. Januar 2023 ist die NIS2 in Kraft getreten , die 15 Branchen und über 30.000 Organisationen in Deutschland betrifft.
Bis zum 17. Oktober 2024 soll die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung wird in Deutschland durch das „Gesetz zur Umsetzung von EU NIS2 und Stärkung der Cybersicherheit“ (NIS2UmsuCG) zur verbindlichen Vorgabe und ist bereits am 18. Oktober 2024 - also einen Tag später – anzuwenden.
Die NIS2 umfasst Organisationen des öffentlichen und privaten Sektors sowie eine Vielzahl von Branchen, vom Finanzwesen über das Transportwesen bis hin zum Gesundheitswesen. Ziel der NIS2 ist die Einführung eines Cybersicherheitsstandards mit Maßnahmen für Organisationen, die wichtige Dienstleistungen erbringen.
Mit unserem BTC NIS2-Readiness-Check können Organisationen sicherstellen, dass sie die richtigen Personen, Prozesse und Partner haben. Dadurch können sie ihre Geschäftsabläufe schützen, die Geschäftskontinuität sicherstellen und die digitale Transformation ermöglichen. Darüber hinaus wird die Compliance mit den Vorgaben der NIS2 dazu beitragen, das Vertrauen von Kunden, Partnern und weiteren Stakeholdern zu festigen.