Die Vertreterversammlung ist das maßgebliche Organ des Unternehmens und entscheidet über wesentliche Angelegenheiten wie die Kapitalerhöhung der Gesellschaft, die Gewinnausschüttung und die Wahl der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats. Der Vorstand ist für die Unternehmensstrategie, die operative Führung und die Kundenzufriedenheit verantwortlich.
Der Vorstand und sein Exekutivkomitee werden von rotierenden Vorsitzenden geleitet. Der Aufsichtsrat überwacht Vorstandsmitglieder und Führungskräfte, die operative und finanzielle Situation des Unternehmens sowie die interne Kontrolle und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.