Aussteller & Produkte
Events & Speakers

Die Voraussetzungen

Begünstigte sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen die:

  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) erfüllen
  • und jünger als 10 Jahre sind.
  • Förderfähig sind die vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Ein Aussteller, der auf dem BMWK-Gemeinschaftsstand ausstellt, erhält max. 60% der Ausgaben (Standmiete/Standbau) zurück.

    Die Antragstellung ist über das beim BAFA eingerichtete Online-Antragsformular möglich. Über die Website des BAFA erhalten Sie generelle Informationen zur Förderung, etc.

    So funktioniert's

    Melden Sie sich bis spätestens acht Wochen vor Beginn der HANNOVER MESSE bei der Deutschen Messe zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand junge innovative Unternehmen an.

    Stellen Sie gleichzeitig einen Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sowie das BAFA Ihre Förderfähigkeit festgestellt hat, ist Ihre Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wirksam.