3D-Druck erhält praktische und rechtliche Grundlagen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine Übersicht über aktuelle additive Fertigungsverfahren und die notwendigen rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung von 3-D-Druckern erarbeitet.
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Für die Nutzer von 3D-Druckern erschließen sich stetig neue Anwendungsfelder und Geschäftsmodelle – und damit Szenarien, die in gewerblichen und privaten Bereichen sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch in Sachen Produktsicherheit einer neuen Betrachtung bedürfen. Mit ihrem Bericht „ 3-D-Druck: Praxisgrundlagen zu Produktsicherheit und Rechtsrahmen “ legt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nun eine Übersicht über die derzeitigen Fertigungsverfahren vor und fasst die rechtlichen Anforderungen bei der Anwendung von 3D-Druckern zusammen. Anhand praxisbezogener Beispiele verdeutlicht der BAuA-Forschungsbericht, was Nutzer und potenzielle Hersteller beachten müssen. Auch zeigt er neuartige Geschäftsmodelle auf, die zu Handlungsfeldern für die Marktüberwachung werden können. Auch auf mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz durch den 3D-Druck wird eingegangen ein. Zudem legt die BAuA dar, inwiefern die Verwender von 3D-Druckern zu Herstellern im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes werden können.
Auf der der Grundlage des Berichts hat die BAuA zwei praxisnahe Broschüren in der Reihe baua: Fokus veröffentlicht.
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