Assistenzsysteme können zu mehr Überwachung führen
Neue digitale Technologien können die Arbeit erleichtern, doch sie ermöglichen auch eine elektronische Überwachung der Arbeitsleistung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat sich dieses Themas angenommen.
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Die Wissenschaftler werteten für ihre Untersuchung 96 Studien aus, um etwaigen Überwachungseffekten und ihren Folgen auf die Spur zu kommen. Es zeigte sich, dass sich Auswirkungen etwa beim Stresspegel oder der Arbeitsleistung der Belegschaft zeigen können. Oft gehen Mitarbeiter davon aus, dass mit der Überwachung Kontrolle ausgeübt wird – mit der Folge, dass die Überwachung als Misstrauen gewertet wird. Aus den analysierten Studien lässt sich unter anderem ableiten , dass eine offene und transparente Kommunikation wichtig bei der Einführung neuer elektronischer Systeme ist, mit denen man Beschäftigte auch überwachen kann. Darüber hinaus sollten die Systeme nachvollziehbar und vorhersagbar sein.
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau ( VDMA ) hat bereits 2016 einen Leitfaden veröffentlicht, in dem er über die Besonderheiten des Umgangs mit personenbezogenen Daten in Unternehmen der Industrie 4.0 aufklärt. Auch ein Hinweis auf die Folgen bei Nichtbeachtung ist enthalten: So sind mit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei Verstößen Geldbußen in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro möglich.
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