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Es könne nicht sein, dass jemand, der Computerprogramme entwickelt, um über Softwarelücken in Server einzubrechen, und damit Millionenschäden anrichtet, eine Bewährungsstrafe erhalte, führt der BKA-Chef aus. Er sieht auch ein Missverhältnis zwischen den milderen Strafen für diejenigen, die Online-Handelsplätze für Drogen und Waffen aufbauen, und den härteren für jene, die auf diesen Handelsplätzen Drogen verkaufen.

Münch spricht damit Sorgen an, die Unternehmen ebenso wie Privatpersonen umtreiben. Die unter dem Sammelbegriff Industrie 4.0 gebündelten Technologien bieten neben den offensichtlichen Effizienzgewinnen und Kostenvorteilen auch eine deutlich größere Angriffsfläche für Cyberattacken. Nach einer Umfrage im Auftrag des Bitkom wünschen sich acht von zehn Bürgern ein stärkeres Engagement der Politik gegen Internetkriminalität.

De facto sieht das Strafgesetzbuch schon heute mehrjährige Haftstrafen für typische Computerstraftaten vor, unter anderem für das Ausspähen von Daten ( § 202a StGB ), das Abfangen von Daten ( § 202b ), Datenveränderung ( § 303a ) und Computersabotage ( § 303b ). In besonders schweren Fällen drohen überführten Tätern Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. In der Praxis fallen die Urteile allerdings oft deutlich milder aus. So kam etwa der Programmierer des Sasser-Wurms mit einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon, die außerdem zur Bewährung ausgesetzt wurde.