Bundesnetzagentur aktualisiert die Anforderungen an 5G
Nur „von vertrauenswürdigen Lieferanten“ dürfen die Systeme stammen, die in Telekommunikationsnetzen wie dem aufzubauenden 5G-Netz verwendet werden. Das hat die Bundesnetzagentur klargestellt.
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Kurz vor der Versteigerung der 5G-Frequenzen hat die Bundesnetzagentur den Katalog der entsprechenden Sicherheitsanforderungen präzisiert . Ausdrücklich sollen die Telekommunikationsunternehmen nötige Ausrüstung nur noch bei Lieferanten beziehen dürfen, „die nationalen Sicherheitsbestimmungen sowie Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz zweifelsfrei einhalten.“ Für sicherheitsrelevante Netz- und Systemkomponenten ist künftig außerdem eine Freigabe durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erforderlich. Im Frühjahr 2019 will die Bundesnetzagentur die neuen Anforderungen in ihrer endgültigen Form veröffentlichen.
In den letzten Wochen ist insbesondere um den chinesischen Ausrüster Huawei eine Debatte entbrannt. Vor allem aus den USA kommen immer wieder kritische Töne, die Huawei eine zu große Nähe zur chinesischen Regierung vorwerfen. Ob Bauteile eines chinesischen Staatsunternehmens in derart kritischer Infrastruktur eine gute Idee sind, ist inzwischen auch in der Bundesregierung umstritten. Wie sich die neuen Sicherheitsanforderungen auf Huaweis Chancen auswirken, mit seinen Produkten einen Anteil am geplanten Netzausbau zu bekommen, geht aus den Meldungen der Bundesnetzagentur jedoch nicht konkret hervor.
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