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Plattformen können die Markttransparenz erhöhen, Transaktionskosten senken und Unternehmen neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Eine soziale Absicherung für die Crowdworker ist aber selten vorhanden, obwohl diese sie genauso benötigen wie klassische Arbeitnehmer. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ( IAB ) hat für sie nun das Konzept einer „Digitalen Sozialen Sicherung“ (DSS) erarbeitet. Er schlägt vor, dass ein fixer Prozentsatz der Vergütung auf ein DSS-Konto des Crowdworkers eingezahlt wird. Für die Plattformbetreiber entstünde wenig Aufwand, die Beträge würden von den DSS-Konten in die nationalen Sicherungssysteme fließen, die alles Weitere in ihren bestehenden Strukturen abwickeln könnten.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob Crowdworker überhaupt genug verdienen, um Sozialbeiträge zu entrichten. Der Wissenschaftler hat dazu eine klare Meinung: „Wenn das Geld dafür nicht ausreicht, kann die Lösung nicht darin bestehen, auf die soziale Absicherung zu verzichten.“ Aus Gründen der Akzeptanz könnte das System mit einem niedrigen Beitragssatz starten oder durch öffentliche Mittel aufgestockt werden.

Das Bundesarbeitsministerium hat sich 2017 in einer Kurzexpertise des Themas Plattformökonomie und Crowdworking angenommen. Ob in sozialrechtlicher Hinsicht Regulierungsbedarf besteht, ist dem Fazit der Autoren zufolge „mit Unklarheiten behaftet“. Ein Kernpunkt der Diskussionen sei, wo Crowdworker zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung verortet würden.