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Die 5G-Technik soll nicht nur in den Mobilfunknetzen der großen Provider zum Einsatz kommen, sondern Firmen auch den Aufbau von Campusnetzen auf ihrem eigenen Gelände ermöglichen. Über diese Netzwerke lassen sich beispielsweise drahtlose Datenverbindungen zwischen Maschinen oder Steuerungen von Fabrikrobotern realisieren. Die Bundesnetzagentur hat für diese Netze den Frequenzbereich zwischen 3,7 und 3,8 GHz vorgesehen, der daher bei der 5G-Frequenzversteigerung bewusst ausgenommen wurde.

Nun stellte die Agentur ein Berechnungsmodell für die Nutzung dieser Frequenzen vor, nämlich: Gebühr = 1000 + B x t x 5 (6a1 + a2).B steht für die genutzte Bandbreite in MHz, der Mindestwert beträgt 10 MHz, der Maximalwert 100 MHz. Mit t ist die Zeitdauer der Nutzung in Jahren oder anteilig in angefangenen Monaten gemeint. Die Parameter a1 und a2 bezeichnen die Fläche des Campusnetzes in Quadratkilometern. Mit a1 werden Siedlungs- und Verkehrsflächen repräsentiert, mit a2 andere Flächen. Erläuterungen zu den verschiedenen Flächentypen finden sich auf der Webseite des Umweltbundesamts zur Struktur der Flächennutzung .

Ein Rechenbeispiel: Will ein Unternehmen in seinem Campusnetz auf einer Siedlungs- und Verkehrsfläche von 25 km2 zehn Jahre lang eine Bandbreite von 100 MHz nutzen, so ergibt sich für die gesamte Laufzeit eine Gebühr von: 1000 + 100 x 10 x 5 (6 x 25) = 626.000 Euro.

Die Deutsche Messe AG will künftig ein eigenes lokales Campusnetz mit 5G betreiben. Damit wäre das Areal in Hannover das erste Messegelände weltweit, das mit einer flächendeckenden öffentlichen und privaten 5G-Infrastruktur ausgestattet ist.