Der Datenschutz gilt auch im autonomen Fahrzeug
Für die Integrität der gespeicherten Daten beim autonomen Fahren sind laut der Bundesregierung die Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) maßgeblich. Das sollte bei der Entwicklung der Fahrzeuge berücksichtigt werden.
23. Mai 2019 David SchahinianTeilen
Derzeit sind noch keine Kraftfahrzeuge mit automatisierten Fahrfunktionen in Deutschland zugelassen, heißt es in der
Auch wenn es möglicherweise nicht die größte Sorge der Forscher beim autonomen Fahren ist: Der Datenschutz sollte bei der Entwicklung nicht vernachlässigt werden. Zum einen, um die Akzeptanz der Technologie zu fördern. Zum anderen aber auch, um Hackern keine Angriffsflächen zu bieten. Der
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