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Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Forschungszulage durch den Bundestag im November wurde der Grundstein für die steuerlich absetzbare Forschungsförderung in Deutschland gelegt. Wie das Institut für Innovation und Technik (iit) berichtet , können Unternehmen von 2020 an Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) steuerlich geltend machen. Bereits jetzt steht ein Forschungszulagenrechner im Netz, der über die Voraussetzungen einer Förderung und ihre mögliche Höhe Auskunft gibt. Er soll kontinuierlich an die Ergebnisse der fortschreitenden Gesetzgebung angepasst werden. Darüber hinaus stellt das iit in einem achtseitigen Working Paper die Hintergründe der neuen Förderungsform dar.

Nach Angaben des Bundesforschungsministeriums geht in Deutschland der Löwenanteil der FuE-Ausgaben in die forschungsintensive Industrie. Dazu zählen der Maschinen- und Fahrzeugbau, die Chemie- und die Pharma- sowie die Elektroindustrie.