Der Online-Rechner verhilft zur Forschungszulage
Voraussichtlich ab Jahresbeginn 2020 können Unternehmen auch eine indirekte steuerliche Förderung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Anspruch nehmen. Mithilfe eines neuen Online-Rechner können sie ermitteln, welche Förderung für wen infrage kommt.
Teilen
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Forschungszulage durch den Bundestag im November wurde der Grundstein für die steuerlich absetzbare Forschungsförderung in Deutschland gelegt. Wie das Institut für Innovation und Technik (iit) berichtet , können Unternehmen von 2020 an Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) steuerlich geltend machen. Bereits jetzt steht ein Forschungszulagenrechner im Netz, der über die Voraussetzungen einer Förderung und ihre mögliche Höhe Auskunft gibt. Er soll kontinuierlich an die Ergebnisse der fortschreitenden Gesetzgebung angepasst werden. Darüber hinaus stellt das iit in einem achtseitigen Working Paper die Hintergründe der neuen Förderungsform dar.
Nach Angaben des Bundesforschungsministeriums geht in Deutschland der Löwenanteil der FuE-Ausgaben in die forschungsintensive Industrie. Dazu zählen der Maschinen- und Fahrzeugbau, die Chemie- und die Pharma- sowie die Elektroindustrie.
Aussteller zum Thema
Interesse an News zu Ausstellern, Top-Angeboten und den Trends der Branche?
Browser Hinweis
Ihr Webbrowser ist veraltet. Aktualisieren Sie Ihren Browser für mehr Sicherheit, Geschwindigkeit und eine optimale Darstellung dieser Seite.
Browser aktualisieren