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Fernleitungsnetzbetreiber sind künftig verpflichtet , LNG-Anlagen an ihre Netze anzuschließen und die Anschlussleitung zu betreiben. Die Kosten trägt zu 90 % der Netzbetreiber, der Anschlussnehmer den Rest. Bisher verfügt Deutschland – im Gegensatz etwa zu Frankreich – über keinen Hafen für das Flüssiggas. Begleitend zu der Entscheidung stellte der Bundesrat fest, dass Erdgas eine „zentrale Rolle“ im Energiemix für Deutschland spiele. Mit der Inbetriebnahme von LNG-Terminals werde sich die Gasversorgungssicherheit erhöhen. Gleichzeitig wurde die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zur Sicherung der Speicherinfrastruktur zu ergreifen.

Wie der NDR berichtet , will die Regierung mindestens zwei Import-Terminals im Norden fördern. In Brunsbüttel in Schleswig-Holstein gebe es bereits potenzielle Investoren, denen man mit der Verordnung entgegengekommen wolle. Eine Entscheidung über die Investition der privaten Betreiber soll im Herbst fallen.