Die Härtereien bekommen eine neue Branchenregel
Die Wärmebehandlung von Metallen kann mit gesundheitlichen Gefahren verbunden sein. Eine neue Branchenregel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stellt Arbeitsschutzmaßnahmen für Härtereibetriebe erstmals gebündelt zusammen.
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Branchenregeln der DGUV sind kein eigenes Recht, sondern fassen die komplexen Vorgaben für die Arbeitgeber einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Für Unternehmen, die Wärmebehandlung von Metallen betreiben, ist nun eine neue Publikation erschienen. In ihr sind rechtliche Vorgaben, potenzielle Gefährdungen und mögliche Maßnahmen zur Vorbeugung von Gefahren und gesundheitlichen Schäden der Mitarbeiter zusammengefasst. Im Blickpunkt stehen dabei unter anderem Industrieöfen mit Luft- oder Prozessgasatmosphäre sowie der Einsatz von Salzbädern. Bei der Entwicklung der Broschüre haben Verantwortliche aus Härtereibetrieben mitgearbeitet.
Keine Branchenregel, aber hilfreiche Informationen enthält ein ebenfalls neu erschienener DGUV- Leitfaden für Hersteller und Konstrukteure von Maschinen und Anlagen. Er unterstützt dabei, die Manipulationssicherheit der Schutzeinrichtungen von Maschinen zu überprüfen.
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