Die Nähe zu Cobots erfordert besondere Arbeitssicherheit
Beim Einsatz kollaborativer Roboter ist eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Da die Maschinen nicht durch Schutzgitter vom Menschen getrennt sind, müssen andere Maßnahmen für die Sicherheit der Beschäftigten sorgen.
13. Mai 2018 David SchahinianTeilen
Immer öfter arbeiten Mensch und Maschine bei Fertigungsabläufen Hand in Hand – vor allem in Deutschland. Mit einer Quote von 309 Robotern pro 10.000 Industriebeschäftigten liegt die Bundesrepublik weltweit auf dem dritten Platz hinter Korea und Singapur. Bei Cobots ist "Hand in Hand" wörtlich zu verstehen: Die Interaktion ist hier enger als etwa bei assistierenden Robotern. Als ersten Schritt sollten Unternehmen daher genau analysieren, welche Aufgaben der Cobot übernehmen soll und wie er mit dem Menschen zusammenarbeitet. Auf dieser Grundlage wird dann eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz erstellt.
Auch die Technik selbst ist in der Lage, das Sicherheitsniveau zu erhöhen. Sensoren und Kameras etwa können Menschen in ihrem Umfeld wahrnehmen und die Bewegungsgeschwindigkeit sowie die eingesetzte Kraft des Roboters an die Arbeitssituation anpassen. Laut
Trotzdem bleibt ein Restrisiko bestehen, heißt es beim
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