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Mit der Veröffentlichung der Frequenzgebührenverordnung im Bundesgesetzblatt vom 20. November 2019 ist es amtlich: Von nun an können sich Unternehmen im Deutschland auf die Nutzung von privaten 5G-Frequenzen einstellen. „Deutschland gehört damit zu den globalen Vorreitern bei der privaten Nutzung von 5G“, erklärt Thomas Jarzombek , Beauftragter für digitale Wirtschaft im Bundeswirtschaftsministerium, „wir legen hier das Fundament für disruptiven Wandel.“ Waren die Unternehmen bislang von der Versorgung durch Telekommunikationsanbieter abhängig, könnten sie nun dank der lokalen Frequenzen eigene Netze aufzubauen, so Jarzombek weiter. „Es ist sogar möglich, was bislang undenkbar war: Mobilfunknetze aufzubauen, vom Internet getrennt. Das bietet ein ganz neues Niveau an Sicherheit.“

Um die 5G-Technologie und die Anwendung vor Ort zu beleben, wurden Frequenzen im Bereich von 3,7 bis 3,8 GHz reserviert. Lizenznehmer haben damit die Möglichkeit, eigene 5G-Netze innerhalb von Unternehmen und der Landwirtschaft zu errichten. Gerade industrielle Anwender können so die Potenziale und technischen Vorteile von 5G nutzen, ohne auf öffentliche Mobilfunknetze zurückgreifen zu müssen. Antragsformulare finden sich auf der Homepage der Bundesnetzagentur .