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Die Rechte sollen für Arbeitende in Gelegenheits- und Kurzzeitjobs gelten, ebenso für Anstellungen auf Abruf oder auf Basis von Gutscheinen, für Zeitarbeiter und bei Tätigkeiten, die über Online-Plattformen vermittelt werden. Außerdem gelten sie für bezahlte Praktikanten und Auszubildende, nicht aber für Selbstständige. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen unter anderem vom ersten Tag an über die wesentlichen Aspekte ihres Arbeitsvertrags informiert werden. Wer auf Abruf oder in ähnlichen Anstellungsformen arbeitet, soll von vorgegebenen Referenzstunden profitieren, um ein Mindestmaß an Vorhersehbarkeit zu haben. Arbeitgeber müssen darüber hinaus kostenlose und verpflichtende Weiterbildungen anbieten, die als gearbeitete Zeit zählen. Den Mitgliedsstaaten der EU bleiben nun drei Jahre Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Die IG Metall hatte bereits 2017 mit weiteren Partnern die Website Fair Crowd Work ins Leben gerufen, um Bewertungen von Crowdworking-Plattformen zu sammeln und Informationen zum Thema anzubieten. Die Industrie nutzt solche Dienste unter anderem, um Bildmaterial zu kategorisieren oder Dienstleistungen von Ingenieuren und Projektmanagern zu akquirieren.