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Der Standpunkt des TÜVs: Eine Risikobeurteilung von KI wird nicht nur politisch gefordert, sondern ist im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Herstellern. Schlesinger und seine Kolleginnen und Kollegen verweisen dabei auf eine Umfrage aus dem Oktober 2020.

90 Prozent der befragten Unternehmen fordern gesetzliche Regelungen, um Haftungsfragen zu klären. 87 Prozent wünschen sich, dass KI-Anwendungen in Abhängigkeit von ihrem Risiko reguliert werden sollten und 84 Prozent, dass Produkte und Anwendungen mit KI für die Nutzerinnen und Nutzern klar gekennzeichnet werden. Gleichzeitig fordern sowohl etablierte Unternehmen als auch Startups, dass eine KI-Regulierung nicht innovationsverhindernd sein darf und keine parallellaufenden Regelwerke geschaffen werden sollen.

Stattdessen sollen gesetzliche Regelungen im Idealfall Innovationen ermöglichen, da das damit geschaffene Vertrauen in KI-Anwendungen erst zur Nutzung führt. Letztendlich gibt es Stimmen, die argumentieren, dass eine proaktive Regulierung Entwicklungen zu vermeiden hilft, die nicht mit dem europäischen Wertekanon vereinbar sind, wodurch wettbewerbliche Differenzierung für KI "Made in Europe" ermöglicht wird.

Wie Schlesinger die Rolle des TÜVs sieht, wann aus dem Vorschlag der EU-Kommission Realität werden könnte und wie Prüfverfahren aussehen könnten, erklärt er im Podcast-Gespräch.