Künstliche Intelligenz soll die Verbraucher besser schützen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will die Entwicklung von Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI) im Verbraucherschutz vorantreiben. Dabei werden besonders Vorschläge kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) finanziell gefördert.
8. Juni 2019 Barbara RuschTeilen
Das BMJV geht davon aus, dass sich künstliche Intelligenz (KI) zu einer Schlüsseltechnologie im Verbraucheralltag entwickeln wird. Das Ministerium fördert deshalb die Entwicklung von KI-Anwendungen mit dem Programm zur Innovationsförderung im Verbraucherschutz . Unterstützt werden KI-basierte Anwendungsszenarien und prototypische Lösungen, die Verbraucher*innen den Alltag und ihre Selbstbestimmung erleichtern, zielgruppengerecht konzipiert sind, die Lebensqualität erhöhen und zum Verbraucherschutz beitragen. Dies können beispielsweise Technologien zur Stärkung der Datensouveränität sein.
Die Förderung zielt auf KMU mit Betriebsstätten oder Niederlassungen in Deutschland, auf Hochschulen und auf Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Erwünscht sind insbesondere Verbundprojekte von Partnern aus Wissenschaft, Technik und Praxis, die auf Basis von künstlicher Intelligenz technische Innovation und einen verbrauchernahen Anwendungsbezug vereinen. Die maximale Fördersumme beträgt 800.000 Euro. Anträge können bis 3. Juli 2019 über das Förderportal gestellt werden.
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