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Nachhaltigkeit und ressourcenschonendes Wirtschaften wird zu einer langfristigen Herausforderung für Unternehmen. Kunden, Investoren, Mitarbeiter und andere Interessengruppen sind zunehmend sensibilisiert und haben die Bedeutung eines glaubwürdigen Beitrags in Form eines wirksamen Klimamanagements von Unternehmen erkannt. Im Rahmen seiner Initiative „Go For Green Tech“ gibt der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) diverse Hilfestellungen zur Umsetzung. Denn letztlich können viele Wege zur Klimaneutralität führen. Einen davon weist der international anerkannte Standard des GHGP (Greenhouse Gas Protocol).

Auf dem Weg zur klimaneutralen Produktion: Umsetzung im Unternehmen

Wo und wie anfangen? Das ist mit die häufigste Frage, die sich Unternehmen stellen, wenn es darum geht, klimaneutral zu werden. Inzwischen weiß man, dass es ein durchaus langer Weg ist von der Erhebung der Emissions-Daten und Bilanzierung bis zur Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen. Wer diesen Weg einschlägt, der sollte gezielt und systematisch vorgehen. Hilfe bietet dabei ein internationaler Standard, der ein zeitgemäßes Klimamanagement ermöglichen soll.

„Scopes“ verstehen: Emissionen im eigenen Unternehmen identifizieren

Die Aktivitäten von Unternehmen in den eigenen Prozessen und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfung sind meist weitreichend und individuell ausgestaltet. Das macht eine Identifizierung von Emissionsquellen besonders komplex. Ein Blick in den international anerkannten Standard des GHGP kann aber helfen. Dort werden die Aktivitäten von Unternehmen in drei wesentliche Kategorien – sogenannte „Scopes“ – untergliedert.

Scope 1 bildet dabei die direkten Emissionen aus der eigenen Verbrennung ab, beispielsweise Emissionen aus eigenen Prozessen und Anlagen sowie dem eigenen Fuhrpark. Der zweite Scope betrachtet indirekte Emissionen aus dem Bezug von leitungsgebundener Energie, wie Strom, Dampf, Heiz- und Kühlmittel. Die letzte und umfassendste Ebene deckt Scope 3 ab. Dieser betrachtet alle sonstigen indirekten Emissionen aus Prozessen, die direkt oder indirekt durch das Unternehmen verursacht werden und somit die vor- und nachgelagerte Wertschöpfung betreffen. Dazu gehören beispielsweise die eingekauften Materialien und Vorprodukte, deren Transport sowie die Nutzung der erzeugten Technologien. Auch wird berücksichtigt, wie mit ihnen am Lebenszyklusende umgegangen wird. Aber auch Geschäftsreisen und die Mobilität der Mitarbeiter zählen zu dieser Kategorie.

Insbesondere die Ermittlung von Emissionen aus Scope 3 stellt eine große Herausforderung dar. Die Datenbeschaffung ist für viele Unternehmen eine der größten Hürden. Wie sollen Unternehmen damit umgehen? Hier geht es darum, die richtigen „Kümmerer und Umsetzer“ im Unternehmen zu finden.

Organisatorische und operative Grenzen setzen

Auf organisatorischer Ebene gilt es zunächst zu klären, welche Personen im Unternehmen welche Aufgaben bei der Umsetzung übernehmen sollen. Die Rollen aller Beteiligten müssen also im Vorfeld eindeutig festgelegt und kommuniziert sein. Dies ist eng an die Frage geknüpft, welche Unternehmensstrukturen in einem Emissionsreporting abgebildet werden sollen. Je nach Größe und Komplexität der Unternehmensstruktur kann entschieden werden, ob beispielsweise erstmal nur ein einzelner Standort in die Klimabilanz einbezogen wird oder gleich mehrere. Grundsätzlich kann es helfen, sich bei der Emissionsbilanzierung an den bereits im Unternehmen etablierten finanziellen Bilanzierungsmethoden und Geschäftseinheiten zu orientieren.

Am Anfang nicht zu viel vornehmen

Die operative Eingrenzung, nämlich die Frage, welche der Scopes und damit Emissionsquellen bilanziert werden sollen, verhindert, dass sich Unternehmen am Anfang zu viel vornehmen. Auch hier gibt das GHGP Antworten: Emissionen aus den ersten beiden Scopes müssen laut GHGP in die Unternehmenstreibhausgasbilanz aufgenommen werden. Zu Scope 3 besteht keine Berichtspflicht. Jedoch liegt es im Interesse des berichtenden Unternehmens, relevante Kategorien aus Scope 3 zu identifizieren und ebenfalls aufzunehmen. Dazu gibt es unterschiedliche Kriterien, um die Relevanz einer Aktivität zu beurteilen. Hierzu zählen beispielsweise die Höhe der erwarteten Emissionen, ihre Beinflussbarkeit, ein besonderes Interesse von Stakeholdern, die Ermittlung von Kennzahlen oder Benchmarking.

Damit wird klar, dass Unternehmen nicht den allumfassenden Emissionsbericht von Anfang an vorlegen müssen. Viel mehr braucht es eine abgestimmte Strategie zur Vorgehensweise mit einzelnen Schritten und einer übergeordneten Zielsetzung.

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