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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat für den Aufbau von sogenannten 5G-Campusnetzen das Funksegment zwischen 3,7 und 3,8 GHz reserviert. Unternehmen können jeweils 10 MHz aus diesem Bereich, in begründeten Fällen auch mehr, für die Steuerung ihrer Produktion beantragen. Für die Telekommunikation dürfen diese Frequenzen allerdings nicht verwendet werden. Falls der Antrag bei der BNetzA erfolgreich ist – die Details zur Antragstellung werden im zweiten Halbjahr 2019 veröffentlicht –, können niedersächsische Unternehmen eine Förderung durch das Land beantragen . Die Abwicklung soll die NBank übernehmen.

Derzeit sind noch keine 5G-Geräte für den industriellen Einsatz erhältlich. Erste Modelle werden für 2022 erwartet. Bis dahin können die Firmen jedoch auf ihrem Betriebsgelände bereits Netze mit 4G-Technik aufbauen, die sich dann später durch Austausch der Sendeteile auf 5G updaten lassen. Eines der ersten 5G-Campusnetze soll bis zum Sommer 2020 auf dem Gelände der HANNOVER MESSE entstehen. Aussteller sollen das Netzwerk zur Demonstration ihrer 5G-Anwendungen nutzen können, außerdem soll es Unternehmen für 5G-Feldversuche zur Verfügung gestellt werden.