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Die fünf Grundsätze wurden von Experten verschiedener Interessengruppen erarbeitet. Sie sind zwar rechtlich nicht bindend, haben der OECD zufolge aber großen Einfluss auf internationale Standards und die Gesetzgebung in den Ländern. Zu den Prinzipien zählt, dass KI-Systeme Vielfalt respektieren und Schutzvorkehrungen beinhalten sollten, die ein Eingreifen des Menschen ermöglichen. Zudem sollen Organisationen, die KI-Systeme entwickeln, einsetzen oder verwalten, die rechtliche Verantwortung dafür tragen, dass die Systeme den formulierten Grundsätzen folgen.

Stand bei KI zunächst hauptsächlich die Technologie im Vordergrund, rücken nun die Folgen für den Menschen in den Mittelpunkt. So haben der Bundesverband der Personalmanager (BPM) und die Beratungsfirma HKP Group den Ethikbeirat HR-Tech gegründet. Er soll Leitlinien für den Einsatz von KI und weiteren Technologien in der Personalarbeit entwickeln.