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Anbieter von Click- und Crowdworking könnten Schutzbestimmungen für klassische Beschäftigte leicht unterlaufen und damit beispielsweise Preisdumping betreiben, indem sie Beiträge zur Sozialversicherung vorenthalten, berichtet die FAZ . Die DGUV fordert daher neue Regeln: Plattformbetreiber sollen künftig Beiträge zur Unfall-, Renten- oder Krankenversicherung abführen. Wie DGUV-Hauptgeschäftsführer Joachim Breuer dem Blatt sagte, entgehen allein der gesetzlichen Unfallversicherung rund 1 Milliarde Euro pro Jahr an Beitragseinnahmen, weil sich die Plattformbetreiber mit ihrem Geschäftsmodell um den Status als Arbeitgeber „herumdrückten“. Zum anderen seien die Crowdworker bei Unfällen nicht abgesichert.

Insbesondere Selbstständige in prekärer Lage, auch Click- und Crowdworker, gehörten in den Schutz der Sozialversicherung, findet auch DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach . Am Bau beispielsweise müssten die Standards für Sicherheit und Gesundheit für alle verbindlich gelten. Breuer verweist auf Frankreich: Das dortige Arbeitsgesetzbuch kenne nach einer Gesetzesänderung nun auch den Begriff von „Arbeitnehmern, die eine elektronische Vermittlungsplattform nutzen“. Für diese Personengruppe müssten die Betreiber unabhängig vom Sitz des Betriebs steuer- und sozialrechtliche Daten erfassen, melden und Beiträge abführen.

Das Handwerkerportal MyHammer kritisierte den Vorschlag umgehend. Vorstandschefin Claudia Frese sagte der FAZ, dass in der Debatte völlig unterschiedliche Geschäftsmodelle in einen Topf geworfen würden. Es gebe Plattformen wie Uber, die den Preis der vermittelten Leistung bestimmen und selbst Vertragspartner des Endkunden werden. Es gebe aber auch andere wie MyHammer, die sich auf die Vermittlung einer Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Kunden beschränkten. Wie Vermittler aber mit Sozialabgaben belegt werden könnten, sei „schleierhaft“.