Schnellladegesetz ermöglicht 1.000 neue Schnellladehubs
Der Bundesrat hat kürzlich ein Gesetz zur flächendeckenden Schnellladeinfrastruktur für rein batterieelektrische Fahrzeuge beschlossen. Mit dem Gesetz "SchnellLG" schafft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die rechtliche Grundlage für den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnellladepunkten in Deutschland.
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Das Netz wird um 1.000 Schnellladestationen erweitert, die den Bedarf zu Spitzenzeiten und an bisher unwirtschaftlichen Standorten decken können, wenn die Zahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge steigt.
Das SchnellLG beinhaltet ein erstes Ausschreibungsverfahren, um den effizienten Ausbau des Netzes für den Fern- und Mittelstreckenverkehr zu gewährleisten. Die Ausschreibung, die zahlreiche Förderprogramme des BMVI ergänzt, startet im Sommer 2021.
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