Wir brauchen immer einen technischen Beitrag
Bastian Best ist Informatiker, hat in der Automobilindustrie gearbeitet und unterstützt heute Unternehmen bei der Patentanmeldung von KI-Anwendungen und anderen digitalen Innovationen in Europa und Deutschland.
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Kann eine Künstliche Intelligenz (KI) Erfinder sein?
Best: Sie meinen sicher das AI Inventor Project. Das ging die letzten Wochen ziemlich durch die Medien und hat der Patentbranche viel Aufmerksamkeit beschert. Es handelt sich um eine Gruppe von Menschen, die eine KI mit dem Namen DABUS zum Erfinder machen wollen. Sie haben in deren Namen Patente angemeldet, weil nur DABUS diese entwickeln konnte, so die Annahme. Die meisten Patentämter haben das abgelehnt und fordern weiterhin einen Menschen als Erfinder. In der Praxis ist die Frage aber gar nicht so wichtig, denn die Unternehmen benennen immer den menschlichen Entwickler als Erfinder, der die Rechte an die Firma überträgt. Ich würde sagen, wir haben es mit einer philosophischen Diskussion zu tun, die unterstreicht, dass das Patentsystem nicht in Stein gemeißelt ist und sich immer wieder anpassen muss. Darum begrüße ich solche Diskussionen, bin aber eher bei den Pragmatikern und denke, es bleibt bei einem Business as usual.
Was lässt sich im Bereich KI in der Industrie patentieren?
Best: In Europa und in Deutschland gibt es grundsätzlich eine grundlegende Voraussetzung für eine Patenterteilung: Sie müssen mit ihrer Erfindung ein technisches Problem lösen. Es braucht also einen Pfiff in der Lösung. Bei der Künstlichen Intelligenz wird es spannend, denn vieles ist patentierbar, aber es gibt einige Grenzfälle.
Was sind Grenzfälle?
Best: Nehmen wir mal an, sie haben ein neuartiges neuronales Netz für die Bildklassifikation entwickelt, dass nur halb so viele Faltungen beinhaltet wie andere Netze. Die Community ist begeistert und sie wollen dieses Netz sich jetzt patentieren lassen. Das europäische Patentamt wird für das Konzept kein Patent erteilen, denn die Expertinnen und Experten gehen von einem grundlegenden Rechenmodell von abstrakter mathematischer Struktur aus. Wenn sie aber das Netz jetzt nutzen bspw. in einer Robotikanwendung, d.h. in einer technischen Anwendung, dann können sie es auch patentieren lassen.
Wie steht es um Modelle von Verpackungsstraßen?
Sie meinen, sie bilden Modelle von Verpackungsstraßen zur Optimierung, vermarkten diese und Kunden nutzen diese in ihren Anlagen? Das Modell selbst können sie nicht schützen, aber den Anwendungsfall. Immer wenn ich eine direkte Verbindung zur Physik habe, ist der Patentanmelder auf der sicheren Seite.
KI-Modelle patentieren lassen, geht das?
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