Aktuelle Publikation untersucht die Fallstricke offener Kooperationen
Industrie-4.0-Anwendungen führen zu einer stärkeren Vernetzung von Unternehmen unterei-nander und bedingen neue Formen der Zusammenarbeit. Auch Kooperationen zwischen Wett-bewerbern sind häufig sinnvoll oder sogar unumgänglich. Eine aktuelle Publikation erörtert jetzt das Thema aus kartellrechtlicher Sicht.
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Rechtzeitig zur Hannover Messe veröffentlichte die Arbeitsgruppe „Recht“ der Plattform Industrie 4.0 ihre Publikation Industrie 4.0 – Kartellrechtliche Betrachtungen ( PDF-Download ). Die Autoren untersuchen darin Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts, die sich aus der digitalen Vernetzung kooperierender Unternehmen ergeben ‒ auch mit ihren (potenziellen) Wettberbern. Unter anderem werden in fünf Kapiteln ausführlich folgende Fragestellungen behandelt: Wer darf mit wem unter welchen Bedingungen kooperieren? Wo ist der Besitz von Daten mit Marktmacht verbunden und ab wann kann es zu Missbrauch kommen? Wer verant-wortet das kartellrechtlich relevante Verhalten von autonomen Systemen mit künstlicher Intel-ligenz?
Jedes einzelne Kapitel ist klar in drei Teile gegliedert. Teil A steckt die relevanten Fragestellun-gen und Handlungsfelder ab. Teil B erörtert die juristischen Einschätzungen und Themenkom-plexe. Abschließend werden im Teil C zu jedem Themenkomplex mögliche Handlungsoptionen für den Gesetzgeber aufgezeigt sowie konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. Die einzel-nen Kapitel begleiten sogenannte Themenpaten aus der Wissenschaft, aus Rechtsanwaltsgesell-schaften, aus der Industrie und aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie , das auch als Herausgeber der Publikation fungiert.
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