Haftungsfragen beim 3D-Druck rücken in den Blickpunkt
Wo gehobelt wird, da fallen Späne – das ist auch beim 3D-Druck so. Manche Haftungsfrage ist bei der vergleichsweise neuen Technologie allerdings noch nicht eindeutig geklärt. Ein Markt, den Versicherungen zunehmend für sich entdecken.
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Viele Industrieunternehmen würden entsprechende Risiken noch gar nicht kennen, mahnte die Allianz bereits Ende 2017. Als Beispiel nennt sie durch additive Fertigung produzierte Bauteile: Wenn sie sich als fehlerhaft herausstellen, zurückgerufen werden müssen oder gar zu Personenschäden führen, kann das den Hersteller Geld und Reputation kosten. Die Zeiten, in denen Zulieferer in Regress genommen werden konnten, sind durch die Eigenproduktion im 3D-Druck-Verfahren passé.
Grund genug für die R+V Versicherung , nun ihre Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Kunden, die 3D-Produkte selbst herstellen oder ein entsprechendes Druckzentrum betreiben, an die neuen Risiken anzupassen. Abgedeckt sind unter anderem etwaige Mehrkosten, um eine drohende Betriebsunterbrechung zu vermeiden. Ausführliche Informationen (nicht nur) zu haftungsrechtlichen Fragen beim 3D-Druck hat das hessische Wirtschaftsministerium zusammengestellt. Die Broschüre steht kostenlos zur Verfügung.
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